Rechtslage für legale Nutzung der Stinger Radarwarnung
Einzigartig in punkto Rechtslage: durch die software-seitige Möglichkeit der manuellen Löschung einzelner Warn-Funktionen können die Stinger Geräte europaweit vertrieben und in Abhängigkeit der lokalen Rechtslage genutzt werden. Sie sollten also darauf achten, nur die Funktionen des Stinger zu nutzen, die jeweils vor Ort erlaubt sind (z.B. Safety Signals oder das elektronische Fahrtenbuch im in den Modellen Stinger VIP und Stinger DSI). Erst durch die aktive Nutzung eventuell unzulässiger Funktionen können Sie gegebenenfalls im Falle einer Kontrolle Probleme bekommen. Nachdem Sie die Funktionen einfach und schnell per Knopfdruck gelöscht haben, können diese erst wieder am PC reaktiviert werden. Dadurch ist das Gerät nach Löschung unerlaubter Funktionen dauerhaft legal nutzbar und als „unerlaubten Radarwarner“ kurzfristig nicht mehr betriebsbereit zu machen.
Hinweise für Schweizer Interessenten: Bekanntlich ist in der Schweiz gemäß SVG der Betrieb, der Besitz und auch die Einfuhr von Radarwarnern untersagt. Wir liefern daher die Stinger Geräte in die Schweiz, allerdings mit deaktivierten Radarwarnfunktionen. Somit ist der Import und Einsatz der Geräte in der Schweiz gestattet. Es ist natürlich darauf hinzuweisen, dass Sie in der Schweiz bei Aktivierung von in der Schweiz nicht erlaubten Funktionen einen Verstoß gegen das SVG begehen. Ausländische Nutzer von Stinger-Geräten müssen natürlich gleichfalls bei Grenzübertritt in die Schweiz die unerlaubten Funktionen durch Knopfdruck am Gerät löschen. Der Kauf und Import ist also legal, für Sie entfällt auch die deutsche Umsatzsteuer und der Zoll, Sie müssen lediglich lokal die Schweizer USt. von 7,5 % auf unseren ausgewiesenen Nettopreis zahlen.Tags: Fahrtenbuch, Stinger